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   OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - I-10 W 128/03   

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https://dejure.org/2004,8162
OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - I-10 W 128/03 (https://dejure.org/2004,8162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2004 - I-10 W 128/03 (https://dejure.org/2004,8162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2004 - I-10 W 128/03 (https://dejure.org/2004,8162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Auswahl eines Sachverständigen, Anordnung einer Vorschussleistung und des dem Sachverständigen zu gewährenden Stundensatzes; Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    ZPO § 404; ; ZPO § ... 567 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; GKG § 5; ; ZSEG § 7 Abs. 1; ; ZSEG § 7 Abs. 2; ; ZSEG § 16 Abs. 2; ; KostO § 8 Abs. 3; ; KostO § 14; ; SpruchG § 15 Abs. 1 Satz 1; ; SpruchG § 15 Abs. 3

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zur Anfechtbarkeit der Anordnung der Vorschussleistung für die Einholung eines Sachverständigengutachtens; Beteiligung der Parteien im aktienrechtlichen Spruchverfahren

Papierfundstellen

  • DS 2005, 37
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 22.05.2002 - 3Z BR 74/02

    Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Erhöhte Gebühr nach § 6 Abs. 1

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 10 W 128/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es zwar unter den besonderen Gegebenheiten des aktienrechtlichen Spruchverfahrens für den Regelfall sachgerecht, im Rahmen des § 7 ZSEG allein auf das Einverständnis der letztlich vorschuss- und kostenpflichtigen Unternehmensträger abzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2003 - 10 W 30 u- 31/03, AG 2003, 637).

    Nach der Rechtssprechung des Senats ist es zwar unter den besonderen Gegebenheiten des aktienrechtlichen Spruchverfahrens für den Regelfall sachgerecht, im Rahmen des § 7 ZSEG allein auf das Einverständnis der letztlich vorschuss- und kostenpflichtigen Unternehmensträger abzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 20.05.2003 - 10 W 30 u. 31/03, AG 2003, 637).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 10 W 128/03
    Insoweit mag dahinstehen, ob an der von der Rechtsprechung geschaffenen Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit mit Rücksicht auf den Beschluss des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshof vom 07.03.2002 (NJW 2002, 1577) und den Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 (NJW 2003, 1924) noch festzuhalten ist.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 10 W 128/03
    Insoweit mag dahinstehen, ob an der von der Rechtsprechung geschaffenen Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit mit Rücksicht auf den Beschluss des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshof vom 07.03.2002 (NJW 2002, 1577) und den Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30.04.2003 (NJW 2003, 1924) noch festzuhalten ist.
  • OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 455/08

    Spruchverfahren: (Un-)Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Ersetzung der

    Die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 13 JVEG auf die Kosten des Sachverständigen im Spruchverfahren ist ebenso wie die bis 30. Juni 2004 geltende Vorgängervorschrift des § 7 ZSEG allgemein anerkannt (vgl. LG Dortmund AG 2005, 664; OLG Düsseldorf AG 2004, 390; Schneider, JurBüro 2006, 230/231; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 13 JVEG Rn. 3; Simon/Winter, SpruchG, § 15 Rn. 51, Hüffer, AktG, 8. Aufl.,Anh. § 305 § 15 SpruchG Rn. 5; Begründung RegE zu § 15 SpruchG, BTDrucks. 15/371, S. 17; Volhard, a.a.0., § 15 SpruchG Rn. 11; Glöcker/Frohwein, SpruchG, § 15 Rn. 13; Fritzsche/Dreier/Verfürth, SpruchG, § 7 Rn. 75; OLG Stuttgart NZG 2001, 1097).

    Vielmehr kann die Antragsgegnerin eine diesbezügliche gerichtliche Überprüfung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SpruchG i. V. m. § 14 Kost0 im Verfahren über die Erinnerung und Beschwerde gegen den späteren Kostenansatz herbeiführen, so dass sie durch den ausdrücklichen gesetzlichen Ausschluss der isolierten Anfechtbarkeit der gerichtlichen Ersetzung ihrer Zustimmung nicht rechtsschutzlos gestellt ist (vgl. OLG Düsseldorf AG 2004, 390).

  • OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 8 W 33/19

    Unanfechtbarkeit der Auswahl des Sachverständigen

    Indessen kann die Auswahl des Sachverständigen als verfahrensleitende Zwischenentscheidung nicht isoliert, sondern nur zusammen mit der Sachentscheidung angegriffen werden (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 2.5.2019 - 8 W 12/19 -, BSG, Beschluss vom 03.10.1989 - 1 BA 55/88 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2004 - 10 W 128/03 -, DS 2005, 37; OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 4 WF 126/07 -, ZKJ 2008, 120, 120 f.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.10.2017 - 2 WF 247/17 -, ZKJ 2018, 109, 110; Ahrens, in: ders., Der Beweis im Zivilprozess, 2015, Kapitel 45, Rdnr. 46; Neuhaus/Krause, MDR 2006, 605, 606).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2004 - 10 W 143/04

    Zur Frage der Anfechtbarkeit einer Anordnung von Vorschussleistungen für die

    In allen übrigen Fällen bleibt selbst bei unberechtigter Anordnung, beispielsweise bei Anordnung in unangemessener Höhe oder bei Belastung des Gegners des Beweisführers, nur die Gegenvorstellung (vgl. hierzu: Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl., § 379 Rn. 6; Senatsbeschluss v. 16.03.2004 - 10 W 128/03).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 10 W 39/05

    Anfechtbarkeit der Anordnung von Vorschussleistungen für die Einholung eines

    In allen übrigen Fällen bleibt selbst bei unberechtigter Anordnung, beispielsweise bei Anordnung in unangemessener Höhe oder bei Belastung des Gegners des Beweisführers, nur die Gegenvorstellung (vgl. hierzu: Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 379 Rn. 6; Senatsbeschlüsse vom 02.12.2004 - 10 W 143/04 und vom 16.03.2004 - 10 W 128/03).
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